Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleingedrucktes der HST Hanse Stone
 

Diese AGB`s sind für den Verkauf von Natursteinen, ohne den Einbau durch uns.

PRÄAMBEL

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden und sind Bestandteil jeden Vertrages.

Diese gelten zugleich für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.

Maßgeblich ist die jeweils die zum jeweiligen Vertragsschluss gültige Fassung.

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§1 VERTRAG

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

Nach Auftragserteilung durch den Kunden kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zu Stande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.

Soweit der Kunde eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigen, eine Anzahlung leisten oder weitere Unterlagen vorlegen muss, gilt der Auftrag - sofern nicht anderweitig geregelt - erst mit Erfüllung aller Voraussetzungen als zu Stande gekommen, jedoch lange eine Anzahlung als Auftragserteilung aus.

Sonderanfertigungen oder extra Bestellte Ware (keine Lagerware), ist vom Umtausch ausgeschlossen, bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist Kundenseitig nicht möglich.

Uns zur Produktion übergebene Hilfsmittel (Unterlagen, Bilder, Muster, Schablonen, Zeichnungen, usw.) gehen in unser Eigentum über und können im Regelfall nicht zurückgegeben werden.

Nachträgliche Änderungen des Auftrages sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich von uns bestätigt.

§ 2 PREISE

Unsere Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben ab unserem Lager zuzüglich der zum Termin der Leistungserfüllung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie basieren auf Einkaufs- und Frachtpreise wie auch Wechselkursraten zum Zeitpunkt des Angebots.

Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss aus den genannten Gründen bleibt vorbehalten.

Frachten vom Lager zum Kunde („frei Haus“) müssen gesondert ausgewiesen sein. Dabei beinhalten diese im Regelfall die Anlieferung per LKW/Sattelzug. Zusatzleistungen wie Entladung, Kranfahrzeug, etc. gelten nur als vereinbart, wenn dies separat aufgeführt wird.

Sämtliche Preise sind ohne Rücknahme der Einwegverpackung kalkuliert. Sollte eine Rücknahme und Entsorgung notwendig sein, so erfolgt die Berechnung hierfür nach Auslage. Verpackungen werden genrell nicht von uns zurück genommen und gehen in das Eigentum des käufers über.

§ 3 LIEFERUNGEN

Von uns angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich.

Die Ware muss an dem von uns genannten Termin abgenommen werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort angefahren werden kann. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und wieder wegfahren kann. Sobald wir die Ware am Lager haben, wird ausgeliefert. Wünscht der Kunde eine später Zustellung, so ist unsere Rechnung trotzdem sofort fällig. Der Auftrag gilt dann als geliefert und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet. Eine spätere gewünschte Lieferung des Kunden ergibt keinen Zahlungsaufschub.

Der Lieferort muss sicher angefahren werden können,, Wende- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen gegeben sein. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und leer wegfahren kann. Wir sind für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer nicht verantwortlich. Wir Liefern in so genannten 40tonnern (großer LKW) Fahrzeugen aus, sollte dies bei Ihnen aufgrund der Straßengegebenheiten nicht möglich sein, haben Sie uns vor der Verladung darüber in Kenntnis zu setzen, Zusatzkosten werden von uns für eine vergebliche oder zweite Anfahrt nicht übernommen.

Ist eine Entladung gebucht, so erfolgt eine Lieferung bis an den Gehwegrand mittels Hebebühne und Hubwagen. Die Entladung ist nur auf ebenem Untergrund und befestigter Straße (geteert, betoniert, gepflastert) möglich. Der Kunde hat weiterhin eine zweite, kräftige Person als Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten oder beim Transport durch Witterung oder andere Einflüsse, höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunfts- und/oder Transitländern berechtigen uns zum Aufschieben oder zur Aufhebung der Lieferverpflichtung.

Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung mindestens der halben vereinbarten Lieferzeit entsprechend, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Teillieferungen sind zulässig.

Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung sind – sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Bei vereinbarter Warenabholung durch den Kunden gilt die Belieferung mit Bereitstellung der Ware als erfolgt. Ist die Anlieferung Bestandteil des Vertrages, gilt die Lieferung mit dem ersten Anlieferversuch erfolgt, spätestens jedoch nach zwei Wochen nach der Bereitstellungsanzeige durch uns, falls der Kunde die Ware nicht umgehend abruft.

Gefahrenübergang erfolgt mit Lieferung wie angegeben.

Bei einer Rückgabe durch den Kunden, wird von uns eine 25%ige Rücknahmegebühr auf den Bruttowarenwert verlangt. Zzgl. der Transportkosten vom Ladeort bis an unser Lager. Die Transportkosten geben wir Ihnen auf, wenn Sie uns sagen wie viel m² zurück geben werden.

§ 4 ZAHLUNGEN

Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart sofort nach Rechnungsstellung rein netto in Euro fällig.

Sobald wir die Ware am Lager haben, wird ausgeliefert. Wünscht der Kunde eine später Zustellung, so ist unsere Rechnung trotzdem sofort fällig. Der Auftrag gilt dann als geliefert und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet. Eine spätere gewünschte Lieferung des Kunden ergibt keinen Zahlungsaufschub.

Die Zahlung hat unbar auf unser Bankkonto zu erfolgen, Bargeld, Wechsel, Schecks und andere Zahlungsmittel werden von uns nicht akzeptiert.

Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sind nicht zulässig.

In Abweichung der Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Kunden sind wir berechtigt zu bestimmen, welche Forderungen durch die jeweilige Zahlung des Kunden erfüllt wird.

Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über den Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt für alle gegenüber uns bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen.

Wir behalten uns außerdem vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit wir von unserer Kreditversicherung keine ausreichende Deckung erhalten. Zum Zwecke der Prüfung übermitteln wir einmalig kundenbezogene Daten an unseren Versicherer. Dies können wir auch abändern und in Vorkasse umwandeln wenn wir berechtigte zweifel an der Zahlung durch den Kunden haben, besonders, wenn Abschlagszahlungen mehr als zwei Tage verspätet bei uns eingegangen sind, oder sonstige Probleme mit dem Kunden aufgetreten sind.

Im Übrigen können Zahlungsbedingungen nachträglich angepasst werden, soweit bestimmte Umstände hierzu geboten sind.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Kunden bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, diese unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde haftet für alle hieraus entstehenden Kosten.

Übersteigt der Wert der für den Kunden bestehenden Sicherheiten die Forderungen aller laufenden Verträge um insgesamt mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Namensgebung: Die von uns verwendeten Bezeichnungen für unseren Naturstein wurden frei gewählt, so dass es sich bei dem von uns angebotenen Material nicht zwangsläufig um das gleiche handeln muss wie ein gegebenenfalls von einem anderen Verkäufer unter gleicher oder ähnlicher Bezeichnung geführten Stein.

Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar. Insbesondere bei dem gelben Granit Padang gelb / Sol, können extreme Fabrschwankungen von gelb, bis dunkelgelb, hellgelb bis grau auftreten, auch dieses ist natürlich bedingt und stellt keinen Mangel dar. Alle Natursteine aus unserem Liefersortiment haben Farbschwankungen, selbst in einer Charge, es drückt die einzigartigkeit des Natursteins aus und stellt ebenfalls keinen Malgel dar. Auch vorab gelieferte Bilder von uns, können nicht sicherstellen, wie das farbspiel innerhalb einer Lieferung ist. jeder Naturstein ist eigenartig in seiner Art. Fotos sind nicht gegenstand des abgeschlossen Vertrags.

Bewertungsmaßstäbe: Alle von uns gelieferten Produkte sind als Baustoffe, die in großer Menge gefertigt werden, zu bewerten. Es können niemals die Bewertungsmaßstäbe wie z.B.  für eine Küchenarbeitsplatte zugrunde gelegt werden.

Aufgrund des hohen Eisenanteils bei "Sky Grey" (Sandtein der Farbe grau) kann es in Einzelfällen zu
rostfarbenen Punkten und / oder Ausblühungen an der Oberfläche kommen.
Dieses sind natürliche Eigenschaften der Steine und stellen keinen Mangel
dar. Zur Beseitigung der Ausblühungen empfehlen wir eine Behandlung mit
Rostlöser sowie eine allseitige Behandlung mit Porenfüller, der
Wasseraufnahme verhindert und Nachrosten vermeidet.

Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Kalkulieren Sie mit bis zu 3% Bruch, dies ist bei Naturstein üblich und völlig normal. Aufgrund von Verschnitt, sollten Sie ohnehin ca. 10 % zusätzlich bestellen, dies sind jahrelange Erfahrungswerte und eine klare Empfehlung von uns.

Die Ware ist vom Kunden nach Erhalt der Ware oder, falls der Kunde die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch binnen einer Woche nach erfolgter Lieferung, zu erheben. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Der Kunde hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:

Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt die gleiche Lieferzeit wie für die eigentliche Lieferung vereinbart.

Sollten weder Nachbesserungen noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Eine Unmöglichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Kosten der Nachbesserungen oder Nachlieferung den Warenwert der beanstandeten Materialien übersteigen.

Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden jeglicher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere sind Bindemittel, Mörtel, Klebstoffe, Ausfugmasse, Reinigungsmittel und Imprägnierung auf den Anwendungsbereich und die Art des verwendeten Natursteins abzustimmen.

Bitte informieren Sie sich vorher über bestimmte Eigenschaften (z.B. Frost- und Tausalzbeständigkeit) unserer Natursteine. Bestimmte Eigenschaften gelten von uns nur als zugesichert, wenn wir dies bestätigt haben.

Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen soweit nicht eine anderweitige Absprache getroffen wurde.

Jegliche Terminplanungen für Verlegungen, Umzüge, bauliche Maßnahmen etc. dürfen nie auf der Grundlage unserer voraussichtlichen Liefertermine gemacht werden, so das ein finanzieller Schaden durch zu späte Lieferung ausgeschlossen wird. Haftungen und Schadensersatzzahlungen für Verzögerungen hieraus lehnen wir in vollem Umfang ab. Sollte für uns eine Haftung wegen Lieferverzug eintreten, so wird als Höchstgrenze 10 Prozent des Nettowarenwertes hiermit vereinbart.

Unsere schriftlichen Aufträge, wie unser Angbeot unsere Auftragbestätigug, unser Lieferschein und unsere Schlussrechnung, welche Sie alle per Email von uns erhalten sind alle bindent für Ihren Auftrag.Vorangehende Vereinbarungen (auch in Schriftlich) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese eindeutig in dem vereinbarten Auftrag niedergeschrieben sind. Es bestehen grundsätzlich keine mündlichen Nebenabreden. Alle Ergänzungen und Änderungen zu einem Auftrag müssen schriftlich erfolgen. Sollten Sie uns etwaige Änderungswünsche oder sonstige vertragsrelevante Informationen zu einem Auftrag zukommen lassen, werden diese nur gültig, wenn wir diese jeweils schriftlich bestätigen. Mit Unterschrift, und/oder Anzahlung eines Auftrages, bestätigen Sie Ihren eindeutigen Willen, den zugrunde liegenden Auftrag in dieser Form abschließen zu wollen.

§ 7 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

§ 8 TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.